Sehr geehrte Damen und Herren,

zunĂ€chst vielen Dank fĂŒr Ihre Fragen. 

Als Anlass beziehen Sie sich bestimmt auf die letzte Ratssitzung auf den Top „Jugendförderplan“. Dazu möchte ich bemerken, dass der Tagesordnungspunkt von Seiten der Verwaltung abgesetzt wurde, weil es noch erheblichen KlĂ€rungsbedarf in der Sache gab. Die FDP Fraktion hat dann beantragt, diesen Punkt wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung diesen Tagesordnungspunkt zurĂŒckgezogen hatte, machte eine Diskussion dieses Punktes ĂŒberhaupt keinen Sinn mehr. Der Jugendförderplan wurde jetzt nochmal in der AG 1 des Jugendhilfeausschusses besprochen, und zur nĂ€chsten Ratssitzung wird er dann erneut mit den Änderungen vorgelegt werden. SelbstverstĂ€ndlich wird er dann auch diskutiert und beschlossen werden.

Somit hat der von Ihnen angesprochene Vorgang nichts mit dem Punkt aus der GeschÀftsordnung des Rates, den Sie angesprochen haben zu tun. Aber gerne antworte ich Ihnen auf Ihre Fragen zu diesem Punkt:

„Sollen GegenstĂ€nde von der Tagesordnung abgesetzt werden, bedarf es eines Beschlusses des Rates der Stadt.“  

Dieser Punkt ist die Klarstellung der SouverĂ€nitĂ€t des Rates gegenĂŒber dem BĂŒrgermeister und der Verwaltung. Nach der Gemeindeordnung können alle Fraktionen, die Verwaltung und die Einwohner*innen einen Tagesordnungspunkt beantragen. Der BĂŒrgermeister stellt die Tagesordnung auf und legt die Reihenfolge fest. Es obliegt nun dem Rat, diese Tagesordnung zu beschließen oder zu verĂ€ndern. Dies ist in diesem Paragraphen der GeschĂ€ftsordnung nochmal klargestellt. AusdrĂŒcklich hat der Rat nach der Gemeindeordnung des Landes NRW eine AllzustĂ€ndigkeit. Das heißt, er kann alle Dinge, die aus seiner Sicht fĂŒr die Stadt wichtig sind, an sich ziehen und dazu beraten, zum Teil auch in seiner ZustĂ€ndigkeit beschließen. Ich halte dies fĂŒr eine absolute StĂ€rke der demokratisch gewĂ€hlten Vertretung dieser Stadt.

Nun zu Ihren weiteren Fragen:

1) HĂ€lt Ihre Partei die Regelung fĂŒr sinnvoll oder nötig fĂŒr den Rat der Stadt Castrop-Rauxel?

Ja, wir halten diese Regelung fĂŒr sinnvoll und notwendig, weil sie die SouverĂ€nitĂ€t des Rates deutlich macht!

2) WĂŒrde Ihre Partei eine Streichung des Absatzes befĂŒrworten?

Nein, denn dieser Absatz ist eine sinnvolle Klarstellung der Gemeindeordnung zur AllzustÀndigkeit des Rates.

3) Wurde ein Punkt Ihrer Partei bereits durch diese Regelung von der Tagesordnung gestrichen?

Nein, das ist mir nicht bekannt. Mir sind im Laufe meiner RatstÀtigkeit wenige FÀlle in Erinnerung, wo Tops von der Tagesordnung genommen wurden, weil es von Seiten einer oder mehrerer Fraktionen noch Beratungsbedarf gab. Diese Punkte wurden dann aber alle in der nÀchsten Sitzung des jeweiligen Ausschusses oder des Rates beraten. 

4) Wissen Sie, wieso diese Regelung ursprĂŒnglich in die GeschĂ€ftsordnung aufgenommen wurde?

Diese Regelung ergibt sich aus den Empfehlungen der kommunalen SpitzenverbĂ€nde (Dt. StĂ€dtetag etc.) zur Klarstellung der AusfĂŒhrungen zur Arbeit des Rates in den Gemeindeordnungen der jeweiligen BundeslĂ€nder. Hierbei soll die ArbeitsfĂ€higkeit der politischen Gremien unterstĂŒtzt und erhalten bleiben.

Zum Schluss möchte ich noch feststellen, dass wir in der GeschĂ€ftsordnung des Rates und seiner AusschĂŒsse sogar die kleineren Fraktionen gestĂ€rkt haben. Wir haben nĂ€mlich die AusschĂŒsse vergrĂ¶ĂŸert, damit die kleinen 2 Personen-Fraktionen auch in den AusschĂŒssen ihr Stimmrecht ausĂŒben können. HĂ€tten wir die AusschĂŒsse in der GrĂ¶ĂŸe belassen, wĂ€ren die kleineren Fraktionen in den AusschĂŒssen zum Teil nur beratend vertreten gewesen!